Wir haben unseren ungarischen Mandanten erfolgreich in dem Verfahren vor der Exportkontrollabteilung des Regierungsamtes der Hauptstadt Budapest vertreten, das darauf abzielte zu untersuchen, ob die von unserem ungarischen Mandanten mit seinem russischen Geschäftspartner geschlossene Vereinbarung und die dabei durchgeführten Aktivitäten nicht unter die unmittelbar geltende EU-Ratsverordnung 833/2014, die Sanktionen gegen Russland enthält, fallen.