Die ab Juli  2011gültige, die Durchführungsverordnungen der Mehrwertsteuerrichtlinie bestimmende und  zugleich  modifizierende Verordnung Nr. 282/2011/EU ändert die Beurteilung der innerhalb der EU, grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Mehrwertsteuersystem. Diese Änderungen sind darum wesentlich, weil sie direkt, also ohne die Änderung des ungarischen Umsatzsteuergesetzes auch in Ungarn gültig werden, und müssen sie von den Steuerpflichtigen verbindlich angewendet werden.

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