Mit Hinsicht auf die im Herbst 2008 ausgebrochene Wirtschaftskrise, gemäß der Entlastungsbestimmung war das Bestehen der Nullerklärung keine Bedingung der Auszahlung der bestimmten Verträge bis 2011, wenn die in der Steuerbescheinigung angegebene Schuld nach 30sten September 2008 eingetreten ist. In Ermangelung der weiteren Gesetzänderung muss aber die originalen allgemeinen Bestimmungen im Falle der nach 31sten Dezember 2010 zu erfüllenden Auszahlungen angewendet werden. Im in der Beilage des Geschäftsviertels von Portal  www.origo.hu publizierten Artikel äußert sich Anita Ihász Kovácsné Dr. über die einschlägigen Rechtsvorschriften. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/uzleti/20110314-alvallalkozo-csak-nullas-igazolassal-es-koztartozas-nelkul-kaphat-kifizetest.html

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