Die Möglichkeit zur Rückerstattung der die vorherige, nicht ausgezahlte Beschaffung betreffenden Mehrwertsteuer ist jetzt gegeben

Wie kann die Gesellschaft diese Möglichkeit nutzen, oder welche weiteren Möglichkeiten kann die Änderung des Mehrwehrsteuergesetzes den Gesellschaften neben der rückwirkenden Durchsetzung des Rückerstattungsrechts bieten?

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