In diesem Fall ist es wichtig zu wissen, wenn der Gläubiger seine Forderung nicht anmeldet, wird er sein Recht verlieren, damit er an den nach dem Konkursvergleich zu zahlenden Beträgen teilhat. Von der Modifizierung des Konkursgesetzes im August hat der Gesetzgeber die frühere Zweifel mit Ausführung dieser bisher bestreitbaren Regel betreffs der Zukunft zerstreut, aber im Fälle von früheren Konkursverfahren hängt die Beurteilung dieser Frage schon von gerichtlicher Rechtausübung. Lesen Sie den Artikel im PDF-Format hier: