Es ist bei kleinen und Mittelstandsunternehmen oder auch Familienunternehmen häufig der Fall, dass der Mehrheitseigentümer der Firma oder sogar Firmengruppe die Geschäftsführung unter voller Kontrolle der Tätigkeit des Unternehmens oder der Firmengruppe alleine ausübt. Wie können wir die Funktionsfähigkeit unseres Unternehmens im Falle von unerwarteten tragischen Ereignissen gewährleisten? Im in der Beilage des Geschäftsviertels des Portals www.origo.hu publizierten Artikel beantwortet RA dr. Arvid Hauck von unserer Anwaltskanzlei diese Frage. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/lakossagi/20150223-hogyan-gondoskodjunk-cegunk-mukodokepessegerol-varatlan-tragikus-esemenyek-eseten.html

Lesen Sie den Artikel im PDF-Format hier: