Die das Arbeitsrecht betreffenden Fragen sind für in Ungarn gegründete und eingetragene Gesellschaft von hervorgehobener Wichtigkeit; die genaue Kenntnis der Rechte und Pflichten der Arbeitgeber sowie der, mit dem mit den Arbeitnehmern bestehenden Arbeitsverhältnis verbundenen Rechte und Pflichten sind für die Gestaltung und Aufrechterhaltung des entsprechenden Firmenbetriebs unerlässlich. Für die als Arbeitgeber auftretenden Gesellschaften sind die Anfertigung der entsprechenden Arbeitsverträge und wenn erforderlich die Art und Weise und die Umstände deren Kündigung ganz besonders wichtig. Unsere Kanzlei verfügt auf dem Gebiet der Anfertigung neuer Arbeitsverträge, der entsprechenden Auflösung bestehender vertraglicher Beziehungen und der Überprüfung von vorhandenen Arbeitsvertragssystemen gleichermaßen über hervorgehobene Erfahrungen. Wir versorgen unsere Mandanten auch im Zusammenhang mit Fragen zum Arbeitsschutz und mit Fragen des Arbeitgebers zum Kollektiv mit tagesaktuellen Informationen, die für die Unternehmen ebenfalls von existenzieller Wichtigkeit sein können.