Heutzutage wird es zunehmend wichtiger, sowohl für die ausschließlich in Ungarn tätigen, als auch für die sich an grenzüberschreitenden internationalen Transaktionen beteiligenden Unternehmen, in Verbindung mit den ungarischen sowie den internationalen steuerrechtlichen Vorschriften und Steuerplanungsmöglichkeiten über vollständige und tagesaktuelle Kenntnisse zu verfügen, um ihre Steuerzahlungspflichten planen, verfolgen und optimalisieren sowie ihre Steuerrisiken minimalisieren zu können. Weiterhin müssen sie sich über die mit den konkreten, speziellen Projekten, mit geschäftlichen Ereignissen verbundenen steuerrechtlichen Vorschriften und Möglichkeiten im Klaren sein, während bei gewissen Transaktionen und Tätigkeiten auch mit Zoll und Gefällesteuern verbundene Fragen anfallen können.

Als Mitglied der Europäischen Union haben die in Ungarn tätigen Firmen die Möglichkeit, sich um von der Gemeinschaft gewährte Fördermittel zu bewerben, ernsthaftere Projekte zur Geschäftsentwicklung zu verwirklichen – auch solche, die sie ohne derartige Förderungen nicht finanzieren könnten. Unsere Kanzlei ist daher neben ihrer Tätigkeit der Steuerberatung auch bei der Generalisierung und Abwicklung solcher Projekte zur Geschäftsentwicklung ein fachlicher Partner für ihre Mandanten.