Unsere Kanzlei bietet unseren Mandanten, seien sie entweder als einen Vertrag eingehende Behörde oder auch als Angebotssteller tätig, Rechtsberatung von hervorgehobener Sachkenntnis in den die Anschaffungen der öffentlichen Hand betreffenden Rechtsfragen, sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Verwirklichung und bei dem den letzten Schritt des Verfahrens zu Anschaffungen der öffentlichen Hand bedeutenden Vertragsabschluss. Wir bereiten die den Bestandteil der Dokumentation bildenden Vertragsentwürfe vor bzw. sehen diese durch und gewähren im Laufe der Verhandlungen Rechtsvertretung. Auf Wunsch gewährleisten wir auch die Rechtsvertretung unserer Mandanten bei Revisionsverfahren vor der über die Anschaffungen der öffentlichen Hand entscheidenden Kommission bzw. in jeglichen sonstigen Prozessverfahren der staatlichen Verwaltung, wir betrachten aber auch die im Prozess der Erfüllung der im Rahmen der Anschaffung der öffentlichen Hand abgeschlossenen Verträge zu gewährende Rechtsberatung als unsere hervorgehobene Aufgabe.