Das Inkrafttreten des neuen Arbeitsgesetzes hat wesentliche Veränderungen unter anderem hinsichtlich der Entlohnung der bei der Arbeit nicht verbrachten Zeit gebracht. Das Abwesenheitsgeld hat das Rechtsinstitut des bisherigen Durchschnittsverdiensts abgelöst, und in Bezug auf dieses Rechtsinstitut tritt jedoch eine wichtige Frage ein, nämlich, ob der Bonus sowie die Belohnung auf das Abwesenheitsgeld anrechenbar sind. Im in der Beilage des Geschäftsviertels von Portal  www.origo.hu publizierten Artikel beantwortet  Dr. Zita Orbán die Frage. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/lakossagi/20140917-bonusz-jutalom-beszamithato-a-tavolleti-dijba.html

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